Bava Batra 307

Kapitel 307

א ראיה במאי רב הונא אמר ראיה בעדים רב חסדא ורבה בר רב הונא אמרי ראיה בקיום השטר
1 R. Hona sagt, der Beweis sei durch Zeugen zu erbringen; R. Ḥisda und Rabba b. R. Hona sagen, der Beweis sei durch die Beglaubigung der Urkunde zu erbringen.
ב רב הונא אמר ראיה בעדים קא מיפלגי בפלוגתא דר' יעקב ורבי נתן
2 R. Hona sagt, der Beweis sei durch Zeugen zu erbringen, und sie führen denselben Streit wie R. Ja͑qob und R.Nathan;
ג (סימן מניח) רבי מאיר כרבי נתן ורבנן כרבי יעקב
3 R. Meír ist der Ansicht R. Nathans und die Rabbanan sind der Ansicht R. Ja͑qobs.
ד רב חסדא ורבה בר רב הונא אמרי ראיה בקיום השטר קא מיפלגי במודה בשטר שכתבו צריך לקיימו דר"מ סבר מודה בשטר שכתבו אינו צריך לקיימו ורבנן סברי מודה בשטר שכתבו צריך לקיימו
4 R. Ḥisda und Rabba b. R. Hona sagen, der Beweis sei durch die Beglaubigung der Urkunde zu erbringen, und sie streiten darüber, ob in dem Falle, wenn jemand zugibt, den Schein geschrieben zu haben, dieser beglaubigt zu werden braucht. R. Meír ist der Ansicht, wenn er zugibt, den Schein geschrieben zu haben, brauche dieser nicht beglaubigt zu werden, und die Rabbanan sind der Ansicht, auch wenn er zugibt, den Schein geschrieben zu haben, müsse dieser beglaubigt werden. —
ה והא איפליגו בה חדא זימנא דתניא אין נאמנין לפוסלו דברי רבי מאיר וחכמים אומרים נאמנין
5 Aber darüber streiten sie ja bereits einmal, denn es wird gelehrt: Sie sind nicht glaubhaft, ihn ungültig zu machen; die Weisen sagen, sie seien glaubhaft. —
ו צריכא דאי איתמר ההיא בההיא קאמרי רבנן משום דאלימי עדים ומרעי שטרא אבל הכא הוא דלאו כל כמיניה אימא לא
6 Beides ist nötig. Würde nur dieses gelehrt worden sein, so könnte man glauben, die Rabbanan vertreten ihre Ansicht da, weil die Zeugen stark sind und den Schein ungültig machen, nicht aber hierbei, weil er dazu nicht berechtigt ist. Und würde nur jenes gelehrt worden sein, so könnte man glauben,
ז ואי איתמר בהא בהא קאמר ר' מאיר אבל בהך אימא מודה להו לרבנן צריכא
7 R. Meír vertrete seine Ansicht nur dort, während er da den Rabbanan beipflichte. Daher ist beides nötig.
ח וכן אמר רבה ראיה בעדים א"ל אביי מאי טעמא אי נימא מדכולהו כתיב בהו כד הוה מהלך על רגלוהי בשוקא ובהא לא כתיב בה שמע מינה שכיב מרע הוי אדרבה מדכולהו כתיב בהו כד קציר ורמי בערסיה והא לא כתיב בה שמע מינה בריא הוי
8 Ebenso sagte auch Rabba, der Beweis sei durch die Zeugen zu erbringen. Abajje sprach zu ihm: Aus welchem Grunde: wollte man sagen, da in allen geschrieben steht: als er zufuß auf der Straße umherging, in diesem aber dies nicht geschrieben ist, so sei zu entnehmen, daß er krank war, so ist ja, da in allen geschrieben steht: als er krank auf dem Bette darniederlag, in diesem aber dies nicht geschrieben ist, entgegengesetzt zu entnehmen, daß er gesund war!? —
ט איכא למימר הכי ואיכא למימר הכי אוקי ממונא בחזקת מריה
9 Man kann das eine entnehmen und man kann das andere entnehmen, daher belasse man das Geld im Besitze des Eigentümers.
י ובפלוגתא דרבי יוחנן אמר ראיה בעדים ור' שמעון בן לקיש אמר ראיה בקיום השטר
10 Derselbe Streit: R. Joḥanan sagt, der Beweis sei durch die Zeugen zu erbringen, und R. Šimo͑n b. Laqiš sagt, der Beweis sei durch die Beglaubigung der Urkunde zu erbringen.
יא איתיביה רבי יוחנן לרבי שמעון בן לקיש מעשה בבני ברק באחד שמכר בנכסי אביו ומת ובאו בני משפחה וערערו לומר קטן היה בשעת מיתה ובאו ושאלו את רבי עקיבא מהו לבודקו אמר להם אי אתם רשאים לנוולו ועוד סימנין עשויין להשתנות לאחר מיתה
11 R. Joḥanan wandte gegen R. Šimo͑n b. Laqiš ein: Einst verkaufte jemand in Bene Beraq Vermögen seines Vaters und starb darauf; hierauf kamen die Familienangehörigen und erhoben dagegen Einspruch, indem sie sagten, er war bei seinem Tode minderjährig. Da kamen sie und fragten R. A͑qiba, ob man ihn untersuchen dürfe, und er erwiderte ihnen: Ihr dürft ihn nicht schänden; auch pflegen die Pubertätsmerkmale sich nach dem Tod zu verändern.