ד רב חסדא ורבה בר רב הונא אמרי ראיה בקיום השטר קא מיפלגי במודה בשטר שכתבו צריך לקיימו דר"מ סבר מודה בשטר שכתבו אינו צריך לקיימו ורבנן סברי מודה בשטר שכתבו צריך לקיימו
4 R. Ḥisda und Rabba b. R. Hona sagen, der Beweis sei durch die Beglaubigung der Urkunde zu erbringen, und sie streiten darüber, ob in dem Falle, wenn jemand zugibt, den Schein geschrieben zu haben, dieser beglaubigt zu werden braucht. R. Meír ist der Ansicht, wenn er zugibt, den Schein geschrieben zu haben, brauche dieser nicht beglaubigt zu werden, und die Rabbanan sind der Ansicht, auch wenn er zugibt, den Schein geschrieben zu haben, müsse dieser beglaubigt werden. —